01090 Man merkt sich ja sonst nix.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der BT (Germany) GmbH & Co. ohG für die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für "by-call"-Dienste (0 10 90 Call-by-Call)

Stand: April 2010

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

BT (Germany) GmbH & Co. oHG ("BT") erbringt Telekommunikationsdienstleistungen für "by-call"-Dienste (Call-by-Call) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


2. Leistungsumfang

BT bietet den Kunden die Vermittlung zu Telefonverbindungen an (Call-by-Call).
Dem Kunden ist bekannt, dass die vorgenannten Dienstleistungen Änderungen aufgrund von technischen Neuentwicklungen sowie möglicher gesetzlicher und/oder behördlicher Neuregelungen unterliegen. Die Leistungen für den Kunden können daher von BT dem jeweiligen Entwicklungsstand im Telekommunikationsbereich angepaßt werden. BT behält sich vor, die Dienstleistung bei Unwirtschaftlichkeit des Services nicht mehr zu erbringen.
BT bietet im Rahmen der vorgenannten Leistung nur die Möglichkeit zur Nutzung ihres bestehenden Netzes in seinem aktuellen Umfang an. Eventuell erforderliche Erweiterungen des Netzes und sonstige technische Vorrichtungen sowie die Einholung der hierfür etwaig erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen sowie sonstige Leistungsvoraussetzungen vor Ort und/oder innerhalb der Betriebssphäre des Kunden obliegt dem Kunden.
Bei der Bereitstellung/Inanspruchnahme von Diensten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können ausländische Gesetze, Verordnungen oder sonstige landesspezifische Besonderheiten dazu führen, dass der Vertrag nicht in der vorgesehenen Art und Weise durchgeführt werden kann bzw. Anpassungen des Vertrages erforderlich werden.

3. Vertragsschluß

Das Vertragsverhältnis kommt mit jeder erfolgreich hergestellten Verbindung unabhängig von der Person des Telefonierenden (bei Call-by-call), zwischen dem Anschlussinhaber und BT zu Stande und endet jeweils mit der Beendigung der Verbindung.


4. Nutzungsbedingungen / Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet,
a) alle für die Nutzung des Netzes und der damit/darauf zur Verfügung gestellten Dienste maßgeblichen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen einzuhalten; insbesondere nur hierfür zugelassene Geräte zu verwenden;
b) über die von BT erbrachten Dienstleistungen keine sitten- und/oder gesetzeswidrigen Inhalte zu verbreiten oder einer solchen Verbreitung Vorschub zu leisten,
c) bei der Inanspruchnahme der Leistung "Anrufumleitung" sicherzustellen, daß der Inhaber des Anschlusses, zu dem die Weiterleitung erfolgen soll, einverstanden ist. Die Anrufe dürfen nicht zu einem Anschluß geleitet werden, bei dem ankommende Anrufe weitergeleitet werden.

Bei Nutzungsüberlassung an Dritte hat der Kunde diese auf die vorgenannten Verpflichtungen hinzuweisen.

Falls bei einer schuldhaften Verletzung des Vertrages durch den Kunden, dessen Kunden, Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen Dritte gegen BT Schadenersatz-, Unterlassungs- oder sonstige Rechtsansprüche geltend machen, verpflichtet sich der Kunde zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des auf Seiten von BT entstandenen und noch entstehenden Schadens, sowie zur Freihaltung und Freistellung gegenüber den oben genannten Ansprüchen. Sonstige Ansprüche von BT bleiben unberührt.

5. Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation & Post veröffentlicht und treten, sofern nichts Abweichendes geregelt ist, am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Der Kunde kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen darüber hinaus in den Geschäftsstellen von BT einsehen oder bei BT anfordern.

6. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen und Löschen der Verbindungsdaten

Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, wie sie sich aus der jeweils gültigen, veröffentlichten Preisliste ergeben. Die Entgelte werden mit der Telefonrechnung des Teilnehmernetzbetreibers des Kunden als Verbindungen über die BT (Germany) GmbH & Co oHG in Rechnung gestellt. Die Rechnungsbeträge werden mit Zugang fällig und sind mit befreiender Wirkung an den Teilnehmernetzbetreiber zu zahlen. Der Kunde erklärt mit der Nutzung der Dienstleistung ausdrücklich die Ausweitung der dem Teilnehmernetzbetreiber erteilten Einzugsermächtigung auf Forderungen aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis.

Der Kunde hat Einwendungen gegen den Rechnungsbetrag innerhalb von sechs Monaten ab Datum der Rechnung schriftlich und begründet bei der auf der Rechnung bezeichneten Kundenbetreuung geltend zu machen. Das Unterlassen der rechtzeitigen Einwendung gilt als Genehmigung. Die Zurückbehaltung der Zahlung gilt nicht als Einwendung. Soweit der Kunde keine Einwendungen geltend macht, ist BT bzw. der Teilnehmernetzbetreiber gesetzlich zur Löschung der Verbindungsdaten spätestens 6 Monate nach Versendung der Rechnung verpflichtet und ab diesem Zeitpunkt insoweit von der Nachweispflicht für Einzelverbindungen befreit. War der Kunde ohne Verschulden verhindert, die Einwendungsfrist einzuhalten, so kann er die Einwendung zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses nachholen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Erhebung begründeter Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

Soweit aus zwingenden technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verbindungsdaten gespeichert oder gespeicherte Verbindungsdaten auf Wunsch des Kunden oder aufgrund rechtlicher Verpflichtung gelöscht wurden, trifft BT keine Nachweispflicht über die Einzelverbindungen.

7. Nutzung durch Dritte

Die Zahlungspflicht besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch befugte oder unbefugte Nutzung des Kundenanschlusses durch Dritte entstanden sind, es sei denn der Kunde hat die Nutzung nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.

8. Sperre

BT behält sich vor, die Inanspruchnahme ihrer Leistungen in Fällen des § 45k Telekommunikationsgesetz (TKG) ganz oder teilweise zu unterbinden (Sperre).

9. Haftung / Höhere Gewalt

Bei schuldhaft verursachten Personenschäden, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) und/oder bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet BT gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden im Sinne des Telekommunikationsgesetz (TKG) haftet BT gemäß § 44a TKG. Gegenüber Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit ist die Haftung bei nicht vorsätzlich verursachten Vermögensschäden auf EUR 12.500,- pro Einzelfall und maximal auf EUR 125.000,- für alle Schadensfälle innerhalb von 12 Kalendermonaten begrenzt. § 44a TKG bleibt unberührt.

Unbeschadet der drei vorhergehenden Absätze haftet BT nicht für fahrlässig verursachte Schäden.

10. Datenschutz / Urheberrechte

BT darf im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages personenbezogene Daten des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis über Telekommunikationsdienstleistungen einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung mit dem Kunden zu begründen oder zu ändern. Verbindungsdaten, insbesondere Rufnummern des Anrufers oder des Angerufenen, dürfen von der BT im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
BT darf Verbindungsdaten speichern und übermitteln, soweit es für die Abrechnung der BT mit anderen Unternehmen, insbesondere mit Telekommunikationsnetzbetreibern, erforderlich ist.
Bei ausländischen Netzbetreibern ist der Umgang mit den übermittelten Daten unter anderem von den jeweiligen nationalen Datenschutzvorschriften abhängig.
BT behält sich vor, Dritte (z.B. Rechtsanwaltskanzleien oder Inkassounternehmen) mit der Einziehung offener Forderungen zu beauftragen, wobei die zur Einziehung notwendigen Abrechnungsdaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mitgeteilt werden.

11. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen und gehört der Auftrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, ist München Gerichtsstand. Ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt. Für alle Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist München ausschließlicher Gerichtsstand.
Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und BT unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland für inländische Vertragsparteien. UN-Kaufrecht kommt nicht zur Anwendung. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht kommt nicht zur Anwendung.


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