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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
BT (Germany) GmbH & Co. ohG für die Erbringung von
Telekommunikationsdienstleistungen für "by-call"-Dienste
(0 10 90 Call-by-Call)
Stand: April 2010
1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
BT (Germany) GmbH & Co. oHG ("BT") erbringt
Telekommunikationsdienstleistungen für "by-call"-Dienste
(Call-by-Call) nach Maßgabe dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Leistungsumfang
BT bietet den Kunden die Vermittlung zu Telefonverbindungen
an (Call-by-Call).
Dem Kunden ist bekannt, dass die vorgenannten Dienstleistungen
Änderungen aufgrund von technischen Neuentwicklungen
sowie möglicher gesetzlicher und/oder behördlicher
Neuregelungen unterliegen. Die Leistungen für den Kunden
können daher von BT dem jeweiligen Entwicklungsstand
im Telekommunikationsbereich angepaßt werden. BT behält
sich vor, die Dienstleistung bei Unwirtschaftlichkeit des
Services nicht mehr zu erbringen.
BT bietet im Rahmen der vorgenannten Leistung nur die Möglichkeit
zur Nutzung ihres bestehenden Netzes in seinem aktuellen Umfang
an. Eventuell erforderliche Erweiterungen des Netzes und sonstige
technische Vorrichtungen sowie die Einholung der hierfür
etwaig erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen sowie
sonstige Leistungsvoraussetzungen vor Ort und/oder innerhalb
der Betriebssphäre des Kunden obliegt dem Kunden.
Bei der Bereitstellung/Inanspruchnahme von Diensten außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland können ausländische
Gesetze, Verordnungen oder sonstige landesspezifische Besonderheiten
dazu führen, dass der Vertrag nicht in der vorgesehenen
Art und Weise durchgeführt werden kann bzw. Anpassungen
des Vertrages erforderlich werden.
3. Vertragsschluß
Das Vertragsverhältnis kommt mit jeder erfolgreich
hergestellten Verbindung unabhängig von der Person des
Telefonierenden (bei Call-by-call), zwischen
dem Anschlussinhaber und BT zu Stande und endet jeweils mit
der Beendigung der Verbindung.
4. Nutzungsbedingungen / Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet,
a) alle für die Nutzung des Netzes und der damit/darauf
zur Verfügung gestellten Dienste maßgeblichen gesetzlichen
und behördlichen Bestimmungen einzuhalten; insbesondere
nur hierfür zugelassene Geräte zu verwenden;
b) über die von BT erbrachten Dienstleistungen keine
sitten- und/oder gesetzeswidrigen Inhalte zu verbreiten oder
einer solchen Verbreitung Vorschub zu leisten,
c) bei der Inanspruchnahme der Leistung "Anrufumleitung"
sicherzustellen, daß der Inhaber des Anschlusses, zu
dem die Weiterleitung erfolgen soll, einverstanden ist. Die
Anrufe dürfen nicht zu einem Anschluß geleitet
werden, bei dem ankommende Anrufe weitergeleitet werden.
Bei Nutzungsüberlassung an Dritte hat der Kunde diese
auf die vorgenannten Verpflichtungen hinzuweisen.
Falls bei einer schuldhaften Verletzung des Vertrages durch
den Kunden, dessen Kunden, Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen
Dritte gegen BT Schadenersatz-, Unterlassungs- oder sonstige
Rechtsansprüche geltend machen, verpflichtet sich der
Kunde zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz
des auf Seiten von BT entstandenen und noch entstehenden Schadens,
sowie zur Freihaltung und Freistellung gegenüber den
oben genannten Ansprüchen. Sonstige Ansprüche von
BT bleiben unberührt.
5. Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden im Amtsblatt
der Regulierungsbehörde für Telekommunikation &
Post veröffentlicht und treten, sofern nichts Abweichendes
geregelt ist, am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt
in Kraft. Der Kunde kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
darüber hinaus in den Geschäftsstellen von BT einsehen
oder bei BT anfordern.
6. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen und Löschen
der Verbindungsdaten
Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet,
wie sie sich aus der jeweils gültigen, veröffentlichten
Preisliste ergeben. Die Entgelte werden mit der Telefonrechnung
des Teilnehmernetzbetreibers des Kunden als Verbindungen über
die BT (Germany) GmbH & Co oHG in Rechnung gestellt. Die
Rechnungsbeträge werden mit Zugang fällig und sind
mit befreiender Wirkung an den Teilnehmernetzbetreiber zu
zahlen. Der Kunde erklärt mit der Nutzung der Dienstleistung
ausdrücklich die Ausweitung der dem Teilnehmernetzbetreiber
erteilten Einzugsermächtigung auf Forderungen aus dem
vorliegenden Vertragsverhältnis.
Der Kunde hat Einwendungen gegen den Rechnungsbetrag innerhalb
von sechs Monaten ab Datum der Rechnung schriftlich und begründet
bei der auf der Rechnung bezeichneten Kundenbetreuung geltend
zu machen. Das Unterlassen der rechtzeitigen Einwendung gilt
als Genehmigung. Die Zurückbehaltung der Zahlung gilt
nicht als Einwendung. Soweit der Kunde keine Einwendungen
geltend macht, ist BT bzw. der Teilnehmernetzbetreiber gesetzlich
zur Löschung der Verbindungsdaten spätestens 6 Monate
nach Versendung der Rechnung verpflichtet und ab diesem Zeitpunkt
insoweit von der Nachweispflicht für Einzelverbindungen
befreit. War der Kunde ohne Verschulden verhindert, die
Einwendungsfrist einzuhalten, so kann er die Einwendung zwei
Wochen nach Wegfall des Hindernisses nachholen. Gesetzliche
Ansprüche des Kunden bei Erhebung begründeter Einwendungen
nach Fristablauf bleiben unberührt.
Soweit aus zwingenden technischen Gründen oder auf Wunsch
des Kunden keine Verbindungsdaten gespeichert oder gespeicherte
Verbindungsdaten auf Wunsch des Kunden oder aufgrund rechtlicher
Verpflichtung gelöscht wurden, trifft BT keine Nachweispflicht
über die Einzelverbindungen.
7. Nutzung durch Dritte
Die Zahlungspflicht besteht auch für Rechnungsbeträge,
die durch befugte oder unbefugte Nutzung des Kundenanschlusses
durch Dritte entstanden sind, es sei denn der Kunde hat die
Nutzung nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis,
dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.
8. Sperre
BT behält sich vor, die Inanspruchnahme ihrer Leistungen
in Fällen des § 45k Telekommunikationsgesetz (TKG)
ganz oder teilweise zu unterbinden (Sperre).
9. Haftung / Höhere Gewalt
Bei schuldhaft verursachten Personenschäden, bei Vorsatz,
grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von vertragswesentlichen
Pflichten (Kardinalpflichten) und/oder bei Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz haftet BT gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen.
Für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden
im Sinne des Telekommunikationsgesetz (TKG) haftet BT gemäß
§ 44a TKG. Gegenüber Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen
für die Öffentlichkeit ist die Haftung bei nicht
vorsätzlich verursachten Vermögensschäden auf
EUR 12.500,- pro Einzelfall und maximal auf EUR 125.000,-
für alle Schadensfälle innerhalb von 12 Kalendermonaten
begrenzt. § 44a TKG bleibt unberührt.
Unbeschadet der drei vorhergehenden Absätze haftet BT
nicht für fahrlässig verursachte Schäden.
10. Datenschutz / Urheberrechte
BT darf im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages personenbezogene
Daten des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die
Daten erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis über
Telekommunikationsdienstleistungen einschließlich dessen
inhaltlicher Ausgestaltung mit dem Kunden zu begründen
oder zu ändern. Verbindungsdaten, insbesondere Rufnummern
des Anrufers oder des Angerufenen, dürfen von der BT
im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet
und genutzt werden.
BT darf Verbindungsdaten speichern und übermitteln, soweit
es für die Abrechnung der BT mit anderen Unternehmen,
insbesondere mit Telekommunikationsnetzbetreibern, erforderlich
ist.
Bei ausländischen Netzbetreibern ist der Umgang mit den
übermittelten Daten unter anderem von den jeweiligen
nationalen Datenschutzvorschriften abhängig.
BT behält sich vor, Dritte (z.B. Rechtsanwaltskanzleien
oder Inkassounternehmen) mit der Einziehung offener Forderungen
zu beauftragen, wobei die zur Einziehung notwendigen Abrechnungsdaten
gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mitgeteilt
werden.
11. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen
und gehört der Auftrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes,
ist München Gerichtsstand. Ausschließliche Gerichtsstände
bleiben hiervon unberührt. Für alle Kunden, die
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist München
ausschließlicher Gerichtsstand.
Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und BT unterliegen
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
für inländische Vertragsparteien. UN-Kaufrecht kommt
nicht zur Anwendung. Der Vertrag unterliegt ausschließlich
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht kommt
nicht zur Anwendung.
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